AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
The Imperial Lasertag Academy (TILTA) wird betrieben von der Laser 2069 GmbH, Wittekopsweg 41a, 22415 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hannes Knabe-Paulsen und Steffen Katelhön. Wir möchten Sie bitten, die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen aufmerksam durchzulesen und bei Unklarheiten unser Personal zu fragen. Mit der Teilnahme am Spielgeschehen akzeptieren Sie die AGB und Nutzungsbedingungen der Laser 2069 GmbH.
1. Nutzung
Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Nutzungen der Räumlichkeiten sowie der vom Veranstalter eingebrachten Ausrüstungsgegenstände und Bauten erfolgt auf eigene Gefahr. Die von TILTA angebotene Variante von Lasertag stellt eine Sportart dar und kann Gefahren für Leben und Gesundheit beinhalten. Der Teilnehmer muss in ausreichender körperlicher und gesundheitlicher Verfassung zur Teilnahme sein, sowie eine gültige Kranken- und Haftpflichtversicherung besitzen.
Das Erklimmen, Besteigen, Bewegen und Verändern von Hindernissen, Containern und Treppen ist untersagt. Das eigene Verhalten darf zu keinem Zeitpunkt andere Teilnehmer und Spieler gefährden. Alle Gäste und Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Personals jederzeit Folge zu leisten. Die Erklärung der Spiel- und Sicherheitsregeln ist bewusst und aufmerksam zu verfolgen und gegebenenfalls durch Fragen zu ergänzen.
Gespielt wird in Oberbekleidung, die durch TILTA gestellt wird. Bis auf Leihschuhe ist diese im Preis inbegriffen. Um das Mitbringen von eigenen sportlichen Schuhen wird gebeten.
Bei Veranstaltungen und Buchungen wird pünktliches Erscheinen empfohlen. Verspätungen berechtigen nicht zur Verlängerung. Eine Exklusivbuchung der gesamten Anlage ist Stunden- und Tagesweise ab einer bestimmten Gruppengröße gegen Aufpreis möglich erfolgt aber nur auf ausdrücklichen Wunsch. Das Recht, die Anlage alleine zu nutzen ergibt sich ausschließlich aus einer ausdrücklichen, schriftlich vereinbarten Exklusivbuchung. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, andere Personen zur gleichen Zeit spielen zu lassen.
2. Minderjährige Teilnehmer
Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Minderjährigen den Einlass bzw. die Spielteilnahme zu verweigern. Ausnahmen können nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, eines gesetzlichen Vertreters oder einer Aufsichtsperson gewährt werden, liegen jedoch ausschließlich im Ermessen des Personals. Hier empfiehlt sich die Buchung einer Veranstaltung für eine geschlossene Gruppe. In jedem Fall gelten die aktuellen Jugendschutzbestimmungen.
Für Teilnehmer unter 18 Jahren haften die erziehungsberechtigten Eltern für jeden von ihnen oder ihnen zugefügten Schaden. Dies gilt auch für Minderjährige, ohne Begleitung eines Erwachsenen mit Aufsichtspflicht. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen wird ausdrücklich hingewiesen.
Um Altersgrenzen zu kontrollieren, ist auf Nachfragen der Personalausweis vorzulegen.
Zu jeder Zeit bleibt die Beaufsichtigungspflicht gemäß 832 BGB bei der anwesenden Aufsichtsperson oder dem Erziehungsberechtigten. Der gesetzliche Vertreter oder die Aufsichtsperson haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für ihre Beaufsichtigten.
3. Ausschluss aus dem Spiel- und Gastbetrieb
Bei Gefährdung anderer Teilnehmer, Missachtung der Ein- oder Anweisungen oder der Nutzungsbedingungen steht es dem Personal frei, die jeweilige Person vom restlichen Spielbetrieb oder gänzlich von der Veranstaltung auszuschließen. Dies gilt auch bei anstößigem, diskriminierendem, gewaltverherrlichenden oder anderweitig unsozialem Verhalten. Ein Ausschluss geschieht in einem solchen Fall mit sofortiger Wirkung, einschließlich möglicher Sperrung für die Zukunft und ohne Ersatzanspruch des oder der Teilnehmer. Eine solche Kündigung des Benutzervertrages bedarf keiner mündlichen Abmahnung, soweit der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Verweisung sachlich begründet werden kann. Falls Teilnehmer die Nutzungsbedingungen nicht einhalten oder es aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig sein sollte, behalten wir uns vor, den Spiel- und Gastbetrieb bei Bedarf einzustellen und die Gebäude zu räumen.
4. Spielgerät
Für die dem Teilnehmer überlassenen Ausrüstungsgegenstände hat dieser bei grob fahrlässiger Nutzung, vorsätzlicher Beschädigung und außerordentlicher Abnutzung entsprechenden Ersatz zu leisten. Die Ausrüstungsgegenstände werden auf eigene Gefahr benutzt. Zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Teilnehmer wird ein sorgsamer Umgang mit der Ausrüstung vorgeschrieben.
5. Wertsachen und Garderobe
Es stehen kostenlose Kisten für persönliche Gegenstände zur Verfügung. Für die Benutzung der Kisten sowie für die persönlichen Gegenstände wird unsererseits keinerlei Haftung übernommen.
6. Spielpreise
Der Spielpreis ist vor Spielbeginn an der Kasse zu entrichten. Liegt eine Gruppenbuchung vor und die Gruppe erscheint nicht oder nur teilweise, so wird der anfallende Spielpreis nach Ermessen der Laser 2069 GmbH bei dem Organisator eingefordert, welche die Buchung veranlasst hat. Preise hängen aus und können unserer Website entnommen werden. Unsere Preise gelten derzeit für eine Veranstaltung mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 4 - 5 Stunden inklusive Verleih von Ausrüstung, Oberbekleidung und Einweisungen.
Paketpreise gelten nur bei Buchung im Voraus. Die Mehrwertsteuer ist im Spielpreis enthalten. Gutscheine können telefonisch oder per E-Mail bestellt werden. Die Gültigkeit der Gutscheine beträgt 3 Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres. Bargeldauszahlungen und Auszahlung von Restbeträgen sind ausgeschlossen.
Dauerkarten und Abonnements berechtigen zur Teilnahme an jeglichen offenen Veranstaltungen im kompletten bezahlten Zeitraum. Im Einzelfall kann eine Teilnahme nur garantiert werden, wenn genügend Ausrüstung vorhanden ist, um einen reibungslosen Betrieb zu garantieren. Aus Betriebsferien der Laser 2069 GmbH oder ausgebuchten Terminen erwachsen keine Rechte auf Verlängerung oder Rückerstattung eines Teiles oder des gesamten Kaufpreises.
Aus Kulanz und gutem Wille gewährten Sonderleistungen, Rabatten oder ähnlichem erwachsen keine Ansprüche auf dauerhafte Rabatte, Sonderleistungen oder Ähnliches.
7. Stornierung
Eine optimale Ausnutzung und Steuerung unserer Anlage sind für uns aus wirtschaftlichen Gründen geboten und damit leider unverzichtbar. Wir sind uns aber bewusst, dass Sie zum Zeitpunkt der Buchung nicht in die Zukunft schauen können und es zu ungeplanten Änderungen nach Reservierung oder auch am Spieltag kommen kann. Deshalb gelten bei uns folgende Stornierungsbestimmungen:
Bei Absage bis zu 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Storno-Kosten auf den Gesamtrechnungsbetrag an.
Bei Absagen bis zu 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 25 % Storno-Kosten auf den Gesamtrechnungsbetrag an.
Bei Absagen bis zu 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % Storno-Kosten auf den Gesamtrechnungsbetrag an.
Bei Absagen bis zu 4 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, muss der Gesamtrechnungsbetrag in voller Höhe beglichen werden.
Bei "Nicht" Anreise muss der Gesamtrechnungsbetrag in voller Höhe beglichen werden.
8. Alkohol und Rauchverbot
In beiden Hallen besteht Rauchverbot! Es darf nur in den dafür aufbereiteten Zonen geraucht werden. In der Spielhalle besteht ein absolutes Alkoholverbot. Teilnahme an den Spielen ist unter übermäßigem Alkoholeinfluss untersagt. Eine Teilnahme unter Drogeneinfluss oder übermäßigem Alkoholeinfluss führt ohne vorherige Abmahnung zum Ausschluss an der weiteren Spielteilnahme.
9. Parkplatz
Auf unserem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Parkplätze stehen jedem Besucher und Teilnehmer kostenfrei zur Verfügung. Auf dem Gelände ist ein ruhiges und rücksichtsvolles Verhalten, vor allem gegenüber möglichen Anwohnern erbeten. Fahrzeuge, die Zufahrten und andere Fahrzeuge blockieren, werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Laser 2069 GmbH übernimmt bei Beschädigungen oder Diebstahl des Fahrzeuges oder darin abgelegter Sachen keine Haftung. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind. Der Ausschluss der Ersatzpflicht gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Mitarbeiter der Laser 2069 GmbH verursacht wurde. Schadenersatz kann nur geleistet werden, wenn uns der Schaden vor Verlassen des Parkplatzes gemeldet wird.
10. Firmenkunden
Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren etwaige Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit! Dies gilt auch dann, wenn diese uns vorher mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben.
11. Vorzeitige Beendigung
Wird die Veranstaltung vor Ablauf der hierfür gewählten Spielzeit durch den Gast beendet oder verspätet begonnen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Kompensation der entgangenen Leistung. Dies gilt, auch wenn die Veranstaltung aufgrund des Fehlverhaltens eines Gastes oder sicherheitsbedingten Gründen durch die Mitarbeiter der Laser 2069 GmbH beendet wird.
12. Haftung
Jede Haftung der Laser 2069 GmbH für ein Verschulden Dritter sowie anderer Teilnehmer ist ausgeschlossen. Jede Haftung des Veranstalters ist, außer im Falle des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens des Veranstalters, ausgeschlossen.
13. Hausrecht
Das Hausrecht für das Gelände von The Imperial Lasertag Academy obliegt grundsätzlich dem Betreiber (Laser 2069 GmbH) und seinen Mitarbeitern. Negativ auffallende Besucher und Teilnehmer können jederzeit des Geländes verwiesen werden und erhalten keine Kompensation für entfallene Leistungen.
14. Film- und Fotoaufnahmen
In sämtlichen Geschäftsräumen können Film- und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken angefertigt werden. Teilnehmer und Besucher willigen mit Betreten des Geländes der Laser 2069 GmbH ein, dass evtl. getätigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit honorarfrei verwertet werden und dies gestattet ist. Die abgebildeten Personen werden namentlich weder erfasst noch erwähnt. Die Anfertigung von Fotos oder sonstigem Bildmaterial von Besuchern zu gewerblichen Zwecken ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Bildmaterial der Anlage und Mitarbeiter ist zu gewerblichen Zwecken nur nach schriftlicher Genehmigung seitens der Laser 2069 GmbH erlaubt. Die Fotos des Fotoshooting der Mannschaften in der Spielpause sind ausschließlich den an dem Tag teilnehmenden Spielern zugänglich. Es steht den Teilnehmern frei, an diesem Shooting teilzunehmen. Diese Bilder werden nicht zur Öffentlichkeitsarbeit verwendet.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Formulierung oder Abschnitt dieser Bedingungen ungültig sein, so beeinflusst das nicht die Gültigkeit anderer Abschnitte oder Formulierungen in diesem Dokument.
16. Salvatorische Klausel
Der Gerichtsstand ist Hamburg.